Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 22.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 16.11.2022 ö 4
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 22.02.2023 ö 8

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

A Sachverhalt

Bei der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Flintbek wurde festgestellt, dass in der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek das Zitiergebot nicht korrekt beachtet wurde.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Satzung wurde hinsichtlich des Zitiergebotes berichtigt. Die Satzung zitiert aktuell das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) (§§ 20, 21, 23, 26, 56 und 62). Die Satzungsermächtigung ergibt sich konkret aus § 23 Abs. 1 Satz 1 und § 26 Abs. 1 Satz 1 StrWG.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft, damit die aufgrund der alten Satzung erlassenen Verwaltungsakte weiterhin Bestand haben.
Weitere Anpassungen im Inhalt sind nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich.
Der Umwelt- und Wegeausschuss hat der Gemeindevertretung mit Beschluss vom 16.11.2022 empfohlen, die anliegende Satzung der über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek zu beschließen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek.
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 14.02.2023

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Sondernutzungssatzung Neufassung 2022 (.pdf)

Datenstand vom 06.04.2023 08:27 Uhr