Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Vorstellung der Ergebnisse des Arbeitskreises vom 18.11.2022 + Beratung über textliche Festsetzungen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 01.12.2022 ö 6

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken [deaktiviert]

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor. 

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnraum. 
Nach jetzigem Planungsstand werden in dem Gebiet um die 300 Wohneinheiten, u.a. als Geschosswohnungsbau, als Reihen- und Doppelhäuser sowie als Einfamilienhäuser, geschaffen. Darüber hinaus sind im Gebiet Flächen für eine Kindertagesstätte sowie für ein alternatives Wohnprojekt vorgesehen.
Die Entwässerung des Baugebietes soll über ein naturnahes Konzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle erfolgen. Diese ersten Ideen wurden erstmals in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, waren diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. 
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, wurde der Geltungsbereich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 um diese Fläche erweitert.
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung vom 25.01.2021 beschlossen.
In einem Arbeitskreis am 16.02.2022 wurde hierauf aufbauend eine Planungsskizze vorgestellt, welche am 17.02.2022 durch den Bauausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freigegeben wurde.
Diese Skizze beinhalt eine der Topographie entsprechenden Straßenplanung. Dadurch rückt die in der Skizze vorgesehene südliche Grenze der Bebauung weiter in Richtung Süden. Im besonderen Maße im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches, welcher für die Nutzung einer Kindertagesstätte vorgesehen ist. Des Weiteren resultiert diese südliche Erweiterung der Wohnbaufläche aus dem naturnahen Entwässerungskonzept aber auch durch die in der Skizze berücksichtigten Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches. 
Aus diesem Grunde wurde die erweiterte Fläche des Geltungsbereiches der 26. Flächennutzungsplanänderung nochmals in der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 vorgestellt und durch den Ausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange freigegeben.
In gleicher Sitzung wurde darüber hinaus seitens des Bauausschusses durch Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die vertragliche Absprache zwischen der „WIRO Grundbesitz GmbH“ und der „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“, in Form eines Anhandgabevertrages, für die im westlichen Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 50 gelegene Fläche zur Realisierung eines „alternativen“ Wohnprojektes befürwortet wird. 
Am 07.06.2022 fand anschließend ein Arbeitskreis statt, in welchem die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen besprochen wurden. Zudem wurden anhand eines Geländemodells Ideen für ein Grundkonzept erarbeitet. 
In einem weiteren Arbeitskreis vom 18.07.2022 wurden hierauf aufbauend mögliche textliche Festsetzungen sowie Straßenquerschnitte durch die Fachplaner vorgestellt und erste Überlegungen hierzu angestellt, sodass innerhalb der Fraktionen derzeit weiter hierüber beraten werden kann.
In der Bauausschusssitzung vom 04.08.2022 wurden diese Themen weiter aufgegriffen und grobe Eckpunkte für die weitere Erarbeitung eines Planentwurfes durch entsprechende Beschlussfassungen durch den Bauausschuss festgelegt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Am 18.11.2022 fand ein weiterer Arbeitskreis zur Planung des Baugebietes statt. In der Sitzung des Bauausschusses am 01.12.2022 erfolgt ein diesbezüglicher Sachstandsbericht. 
Im Arbeitskreis wurde auf Grundlage der im Bauausschuss vom 04.08.2022 gefassten Beschlüsse eingehend über die Formulierung und Festlegung der textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr. 50 beraten. 
In der Sitzung des Bauausschusses am 01.12.2022 werden die Ergebnisse zu den textlichen Festsetzungen aus dem Arbeitskreis durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt, sodass im Bauausschuss hierüber abschließend beraten werden kann. 
Der Entwurf über die textlichen Festsetzungen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die textlichen Festsetzungen sind für die weitere Erarbeitung des Planentwurfes durch den Bauausschuss freizugeben.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss gibt die textlichen Festsetzungen in der in der Anlage dargelegten Form für die weitere Erarbeitung des Planentwurfes zum B-Plan Nr. 50 frei. 

gez. S. Dreier am 21.11.2022
gez. H. Brede am 24.11.2022

Diskussionsverlauf

Herr Kühle stellt zum folgenden Tagesordnungspunkt die Ergebnisse des letzten Arbeitskreises vor. Aus der weiteren Planung haben sich noch Änderungen im Bereich der Kita sowie der Conplanfläche ergeben. Die Stellplätze im Straßenbereich sollen anders angeordnet werden. Des Weiteren wird vor der Kindertagesstätte eine öffentliche Fläche als Parkplatz und Mobilitätsstation errichtet. Das Baufenster auf dem Kita-Grundstück wird so dimensioniert, dass eine fünfzügige Kita mit Erweiterungsmöglichkeit Platz findet. Die Firma Conplan wird auf ihrem Grundstück einen Stellplatzschlüssel von 1:1 realisieren.  Diese Planung ist dem Protokoll beigefügt.
Des Weiteren ergibt sich eine Änderung im Wohnhof, der durch das Wohngebiet „Ecksaal/Vierwenden“ erschlossen wird. Hier wird der Wendehammer anders ausgerichtet und im südlichen Bereich Geschosswohnungsbau anstatt Einfamilienhausbebauung zugelassen. Außerdem entfällt der Wanderweg zwischen der Bebauung und der Grundstückes des „Birkenrings“.
Bezüglich der Integrierung des Spielplatzes und der Neugestaltung des Steilhangs wird am kommenden Montag ein Planungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde stattfinden.
Herr Kühle stellt außerdem die erarbeiteten textlichen Festsetzungen vor. Er erklärt, dass die Höhenfestsetzungen der Gebäude und deren Ausrichtung aufgrund des bewegten Geländes besonders bedacht werden müssen. Hier müsse fast jedes Grundstück einzeln betrachtet werden und mit einem individuellen Höhenbezugspunkt versehen werden. Entlang der Grundstücksgrenzen zur Straße sollte die Möglichkeit bestehen das Gelände entweder mit einem Friesenwall oder mit einer Stützmauer, welche jedoch mit einer Hecke verdeckt werden muss, abzufangen.  Eine entsprechende Skizze ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Muhs beantragt die Festsetzung Nr. 12 dahingehend zu verändern, dass anstatt der 50% nur 30% Dachfläche mit Photovoltaikmodulen auszustatten sind. 

Diesbezüglich erklärt Herr Kühle, dass die 50 % aus der gängigen Praxis anderer Bundesländer resultieren. Schleswig-Holstein hat hierzu noch keine einheitliche Regelung getroffen. 

Beschluss 1

Die Festsetzung unter Punkt 12 „Klimaschutz“ ist dahingehend zu verändern, dass anstatt der vorgeschlagenen 50% nur noch 30% der Dachflächen mit Photovoltaikmodulen auszustatten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Bauausschuss gibt die textlichen Festsetzungen in der in der Anlage vorgestellten Form für die weitere Erarbeitung des Planentwurfes zum B-Plan Nr. 50 frei und beschließt die vorgestellte Änderung zur Fläche an der Kindertagesstätte/Conplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit angenommen.

Beschluss 3

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Änderung zum Wohnhof am Baugebiet Ecksaal/Vierwenden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit angenommen.

Dokumente
22-12-01-ok- Skizze Schnitt 01 Flintbek B50 (.pdf)
22-12-01-ok- Skizze Schnitt 02 Flintbek B50 (.pdf)
Entwurf B-Plan Nr. 50 - textliche Festsetzungen (.pdf)
Neue Planung EcksaalVierwenden (.pdf)
Neue Planung Kita (.pdf)

Datenstand vom 13.01.2023 07:17 Uhr