26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet: "Teilbereich 1: Südöstlich der 'Gartenstraße' und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplans Nr. 50; Teilbereich 2: Südlich der Straße 'Himmelreich', östlich der Bebauung am 'Runenweg' und nördlich des 'Schönhorster Weges'" hier: Beratung über Planunterlagen für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 01.12.2022 ö 7

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnraum.
Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese ersten Ideen wurden erstmals in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. 
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zurzeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche bisher nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, wurde der Geltungsbereich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 um diese Fläche erweitert.
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung vom 25.01.2021 beschlossen.
Die im Arbeitskreis des 16.02.2022 vorgestellte Planungsskizze beinhalt eine der Topographie entsprechenden Straßenplanung. Dadurch rückt die in der Skizze vorgesehene südliche Grenze der Bebauung weiter in Richtung Süden. Im besonderen Maße im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches, welcher für die Nutzung einer Kindertagesstätte vorgesehen ist. Des Weiteren resultiert diese südliche Erweiterung der Wohnbaufläche aus dem naturnahen Entwässerungskonzept aber auch durch die in der Skizze berücksichtigten Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches. 
In der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 erteilte der Bauausschuss die Freigabe des erweiterten Geltungsbereichs der 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die frühzeitige Behördenbeteiligung nach §4 (1) BauGB.

B Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Ausschusssitzung wird der Entwurf für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch das Planungsbüro B2K und dn-Ingenieure vorgestellt.
Der Entwurf wird aus zeitlichen Gründen erst im Rahmen einer Tischvorlage vorliegen.
Nach erster Freigabe durch den Bauausschuss sollte der Entwurf zur endgültigen Freigabe innerhalb der Gemeindevertretersitzung am 21.12.2022 beraten werden.

C Beschlussvorschlag

Gez. K. Jürgensen 21.11.2022
Gez. H. Brede        24.11.2022

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Jeß vom Planungsbüro B2K und dn-Ingenieure GmbH, welcher den Planungsstand zur 26. Flächennutzungsplanänderung vorstellt. Der Bauausschuss ist sich darüber einig, dass die Gemeindevertretung, in ihrer Sitzung am 21.12.2022, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen kann.

Dokumente
22-11-23-nj-Flintbek_26-Änd_FNP_Abwägungsvorschläge (.pdf)
22-11-24-nj-Flintbek_26-Änd-FNP_Begründung (.pdf)
22-12-01-js-26_Änd_FPlan_Flintbek_Plan_Optimiert (.pdf)
22-12-01-nj-Flintbek_26-Änd_FNP_Bauausschuss (.pdf)

Datenstand vom 13.01.2023 07:17 Uhr