Beteiligung zur Neuaufstellung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein hier: Beratung über Abgabe einer Stellungnahme zum Regionalplan für den Planungsraum II (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Flintbek, 07.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss Flintbek 07.09.2023 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Die Länder sind nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) verpflichtet, für Ihre Teilräume Regionalpläne aufzustellen (§ 13 Abs. 1 ROG). 
Diese sind gem. § 9 Landesplanungsgesetz (LaplaG) aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln und zeitnah an ihn anzupassen (§ 5 Abs.11 LaplaG). 
Die Regionalpläne legen auf Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse für den Planungsraum fest. 
Der Regionalplan ist ab seinem Inkrafttreten als Rechtsverordnung auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren ausgerichtet. 

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Öffentliche Stellen und Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet, Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG).
Ziele der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 ROG) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogen sind.
Dies bedeutet, dass sie keiner Abwägung mehr zugänglich sind und bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind.
Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 ROG) sind Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, die in den nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen durch die öffentlichen Planungsträger zu berücksichtigen sind. 
Bei der Anwendung der Ziele und Grundsätze ist darauf zu achten, dass der Regionalplan immer in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan 2021 gilt. 

A Sachverhalt

Die Landesregierung hat den Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne im Land am 30.05.2023 zugestimmt. Sie sollen zukünftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen.
Die Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II ersetzt den Regionalplan aus 2000 für den damaligen Planungsraum III. Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. 
Die Regionalpläne geben vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt. 
Der Regionalplan gliedert sich in 4 Teile: Teil A (Ausgangslage und Entwicklungstendenzen), Teil B (Ziele und Grundsätze der Raumordnung), Teil C (Karte), Teil D (Umweltbericht). 
Der Teil B enthält die raumordnerischen Festlegungen zu den Themen: Raumstruktur, regionale Freiraumstruktur, regionale Siedlungsstruktur, regionale Infrastruktur. Darüber hinaus gibt er für die Städte und Gemeinden einen Orientierungsrahmen für die Nahbereiche.
Die Themen Windenergie an Land, Photovoltaik, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie großflächiger Einzelhandel werden im Landesentwicklungsplan bzw. in den Regionalplänen Wind geregelt und werden daher nicht im Regionalplan nicht behandelt. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Vor Inkrafttreten des Regionalplanes ist dieser weiter abzustimmen. Vom 10.07.2023 bis zum 09.11.2023 findet daher ein Beteiligungsverfahren statt. In diesem Zeitraum können die Bürger*innen sowie die Institutionen Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben und Änderungen vorschlagen. Stellungnahmen können schriftlich oder digital sowie über das Online-Beteiligungsportal BOB.SH abgegeben werden.
Die Planungsdokumente können digital über das Online-Beteiligungsportal BOB-SH eingesehen werden. Die Kreise und kreisfreien Städte legen die Planentwürfe darüber hinaus für einen Monat in Papierform aus. 
Auf Grund der Dateiengröße sind die Planunterlagen der Sitzungsvorlage nicht beigefügt. Ein Papierexemplar steht in der Verwaltung des Amtes Eidertal (Standort Molfsee, Mielkendorfer Weg 2) jedoch zusätzlich zur Einsichtnahme zur Verfügung. 
Die Bekanntmachung über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens enthält die genauen Angaben zu den Links für die Einsichtnahme und der Abgabe von Stellungnahmen. Sie ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Zu Beginn des Beteiligungsverfahrens fanden Informationsveranstaltungen, u.a. in Rendsburg zu dem Planungsraum II, statt. Die Präsentation aus der Veranstaltung gibt einen guten Überblick über die Regelungsinhalte des Regionalplanes und ist dieser Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt. 
Die Gemeinden des Amtes Eidertal haben sich in Hinblick auf Ihre künftigen Planungsabsichten (z.B. Wohnraum- oder Gewerbegebietsausweisung, infrastrukturelle Maßnahmen) mit den Inhalten des Regionalplanes in ihren Gremien auseinanderzusetzen.
Ein besonderes Augenmerk sollte beispielsweise auf der Ausweisung der Siedlungsachsen, der regionalen Grünzüge, der Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie der Rohstoffsicherung liegen. Die Gemeinde Flintbek ist darüber hinaus im Bereich der Eider vom Binnenhochwasserschutz betroffen. 
Da die Aspekte und Themen der einzelnen Gemeinden spezifisch sind, wird von einer Einzeldarstellung in der Sitzungsunterlage abgesehen. Die Fachdienst Bauen und Planen steht für Rückfragen beratend zur Verfügung. 

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss:
  1. Die Gemeinde Flintbek nimmt den Regionalplanentwurf in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und sieht von einer Stellungnahme ab.
oder
  1. Die Gemeinde Flintbek nimmt den Regionalplanentwurf in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und nimmt wie folgt „……“ (ergibt sich aus dem Beratungsverlauf) Stellung zur Planung. Sie beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Gemeinde Flintbek über das Online-Beteiligungsportal BOB-SH fristgemäß abzugeben.

gez. S. Dreier am 09.08.2023
gez. O. Plambeck am 17.08.2023

Dokumente
Bekanntmachung_Beteiligungsverfahren_2023 (.pdf)
Präsentation Infoveranstaltung (.pdf)

Datenstand vom 01.11.2023 10:01 Uhr