Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Abwägung der im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Flintbek, 02.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss Flintbek 02.08.2023 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnraum. 
Nach dem aktuellen Planungsstand werden in dem Gebiet um die 300 Wohneinheiten, u.a. als Geschosswohnungsbau, als Reihen- und Doppelhäuser sowie als Einfamilienhäuser, geschaffen. Darüber hinaus sind im Gebiet Flächen für eine Kindertagesstätte sowie für ein alternatives Wohnprojekt vorgesehen.
Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt über ein naturnahes Konzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Die ersten diesbezüglichen Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, waren diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. 
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, wurde der Geltungsbereich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 um diese Fläche erweitert. Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt. Der Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung vom 25.01.2021 beschlossen.
In einem Arbeitskreis am 16.02.2022 wurde hierauf aufbauend eine Planungsskizze vorgestellt, welche am 17.02.2022 durch den Bauausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freigegeben wurde.
Diese Skizze beinhalt eine der Topographie entsprechenden Straßenplanung. Dadurch rückt die in der Skizze vorgesehene südliche Grenze der Bebauung weiter in Richtung Süden. Im besonderen Maße im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches, welcher für die Nutzung einer Kindertagesstätte vorgesehen ist. Des Weiteren resultiert diese südliche Erweiterung der Wohnbaufläche aus dem naturnahen Entwässerungskonzept aber auch durch die in der Skizze berücksichtigten Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches. 
Aus diesem Grunde wurde die erweiterte Fläche des Geltungsbereiches der 26. Flächennutzungsplanänderung nochmals in der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 vorgestellt und durch den Ausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange freigegeben.
In gleicher Sitzung wurde darüber hinaus seitens des Bauausschusses durch Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die vertragliche Absprache zwischen der „WIRO Grundbesitz GmbH“ und der „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“, in Form eines Anhandgabevertrages, für die im westlichen Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 50 gelegene Fläche zur Realisierung eines „alternativen“ Wohnprojektes befürwortet wird. 
Am 07.06.2022 fand anschließend ein Arbeitskreis statt, in welchem die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen besprochen wurden. Zudem wurden anhand eines Geländemodells Ideen für ein Grundkonzept erarbeitet. 
In einem weiteren Arbeitskreis vom 18.07.2022 wurden hierauf aufbauend mögliche textliche Festsetzungen sowie Straßenquerschnitte durch die Fachplaner vorgestellt und erste Überlegungen hierzu angestellt, sodass innerhalb der Fraktionen derzeit weiter hierüber beraten werden kann.
In der Bauausschusssitzung vom 04.08.2022 wurden diese Themen weiter aufgegriffen und grobe Eckpunkte für die weitere Erarbeitung eines Planentwurfes durch entsprechende Beschlussfassungen durch den Bauausschuss festgelegt.
Am 18.11.2022 fand ein weiterer Arbeitskreis zur Planung des Baugebietes statt, in welchem auf Grundlage der im Bauausschuss vom 04.08.2022 gefassten Beschlüsse eingehend über die Formulierung und Festlegung der textlichen Festsetzungen beraten wurde.
Aus der weiteren Planung hatten sich noch Änderungen im Bereich der Kita sowie der „Conplanfläche“ ergeben. Die Stellplätze im Straßenbereich sollen anders angeordnet werden. Des Weiteren wird vor der Kindertagesstätte eine öffentliche Fläche als Parkplatz und Mobilitätsstation errichtet. Darüber hinaus hatte sich eine Änderung im Wohnhof, der durch das Wohngebiet „Ecksaal/Vierwenden“ erschlossen wird, ergeben. Hier wird der Wendehammer anders ausgerichtet und im südlichen Bereich Geschosswohnungsbau anstatt Einfamilienhausbebauung zugelassen. 
Außerdem entfällt der Wanderweg zwischen der Bebauung und der Grundstücke des „Birkenrings“.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 01.12.2022 wurden die textlichen Festsetzungen sowie die Änderungen vorgestellt und anschließend durch den Bauausschuss für die weitere Planung freigegeben.
Am 18.01.2023 fand ein weiterer Arbeitskreis statt, in welchem über die konkrete Ausgestaltung der Festsetzungen zum Auf- und Abfangen von Gelände sowie zu den Einfriedigungen beraten wurde. 
In der Sitzung des Bauausschusses am 02.02.2023 erfolgte ein diesbezüglicher Sachstandsbericht. Darüber hinaus wurde in diesem Zuge durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ der derzeitige Planungsstand sowie durch das beauftragte Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel“ der aktuellen Stand des Ausgleichsflächenkonzeptes vorgestellt.
Durch das Stadtplanungsbüro konnte auf Grundlage der durchgeführten Beratungen und Abstimmungen anschließend ein auslegungsreifer Planentwurf erarbeitet werden.
Dieser wurde in der Bauausschusssitzung am 13.04.2023 eingehend vorgestellt und beraten. 
Der Bauausschuss gab den Planentwurf unter Beschlussfassung einiger kleinerer Änderungen (u.a. Ergänzung um Planzeichen zur Kennzeichnung von Mobilitätsstationen und Spielplätzen) für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden frei. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Mitteilung vom 23.05.2023.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch öffentliche Auslegung vom 23.05. - einschließlich 07.07.2023 durchgeführt. Das Geländemodell stand zu dieser Zeit ebenfalls im Rathaus in Flintbek zur Veranschaulichung zur Verfügung und ist auch weiterhin dort ausgestellt. 
Die 26. Änderung des F-Planes der Gemeinde Flintbek wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 29.06.2023 genehmigt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die im Zuge der durchgeführten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 50 wurden nunmehr ausgewertet. 
Die Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge hierzu sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt und werden in der Bauausschusssitzung am 02.08.2023 durch das Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt. 
Anschließend ist darüber zu beraten, ob der Gemeindevertretung die Fassung des Satzungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 50 empfohlen werden kann.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 50 für das Gebiet für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:  

berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...  

teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...  

nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...  

- Abwägung siehe beigefügter Tabelle –

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 50 für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), als Satzung.  

  1. Die Begründung wird gebilligt. 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Änderung des Bebauungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.flintbek.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


gez. S. Dreier am 24.07.2023
gez. O. Plambeck am 25.07.2023

Diskussionsverlauf

Herr Jeß vom Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ begrüßt die Anwesenden und erläutert anschließend eingehend die gesetzlichen Vorschriften und den Ablauf eines Abwägungsprozesses.
Er macht die Anwesenden in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass in der heutigen Sitzung Abwägungsvorschläge vorgestellt werden, welche als Hilfestellung für die Beratung im Ausschuss dienen sollen. Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Belangen und die Entscheidungsfindung obliege den Bauausschussmitgliedern. 
Im weiteren Verlauf der Sitzung geht er die eingegangenen Stellungnahmen nacheinander anhand einer Präsentation mit den Anwesenden durch. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. 
Nach intensiver Beratung über die eingebrachten Belange, werden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
Frau Bläse regt zudem an, über die Formulierung zu den angesprochenen Umweltbelastungen in der Stellungnahme P3 nachzudenken. 

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 50 für das Gebiet für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:  

berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...  
teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...  
nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ...  

- Abwägung siehe beigefügter Tabelle mit folgenden einzuarbeitenden Ergänzungen:

Stellungnahme P3: Einfügen der Formulierung, dass die Straßenzüge „Kleinflintbeker Straße“, „Böhnhusener Weg“, „Schönhorster Weg“, „Rosenberg“ und „Dorfstraße“ in die Lärmaktionsplanung aufgenommen werden
Stellungnahme P7: Einfügen der Formulierung, dass die Regelung in den Erschließungsvertrag aufgenommen wird, dass der Großteil der Erdmassen über die geplante Haupterschließungsstraße zum „Schönhorster Weg“ abtransportiert wird
Stellungnahme P9: Detailliertere Erläuterung der dem Bebauungskonzept zu Grunde liegenden Planungsaspekte

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 50 für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), als Satzung.  

  1. Die Begründung wird gebilligt. 

Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Änderung des Bebauungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.flintbek.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Anlage 1 zu TOP 5 (Präsentation Bauausschuss 02.08.2023 - B-Plan Nr. 50) (.pdf)
Anlage 2 zu TOP 5 (Abwägungstabelle) (.pdf)
Bemaßung Baufenster (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - Begründung (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - GOP Bestandsplan (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - GOP Entwicklung (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - Lärmtechnische Stellungnahme zum Gewerbelärm der Wärmeerzeugungsanlage der SW Kiel AG (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - Stellungnahmen + Abwägungsvorschläge (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - Umweltbericht (.pdf)
B-Plan Nr. 50 - Verkehrsgutachten (.pdf)
B-Plan Nr. 50 Einzeldokumente (.pdf)
Stellungnahme Privat 1 (.pdf)

Datenstand vom 14.09.2023 10:05 Uhr