Windenergie (SV) hier: Vorstellung der ersten Planungsschritte für das Windeignungsgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Wegeausschuss, 30.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 30.09.2020 ö 4

Sachbearbeiter/in
Dönicke Marcel [deaktiviert]

Rechtliche Bedeutung

Regionalplanung (Sachthema Windenergie) des Landes Schleswig-Holstein

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Berücksichtigung der Belange der Nachhaltigkeit in allen Entscheidungen und Gremien.
Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Planungen und Konzeptionen.

A Sachverhalt

Mit der Veröffentlichung des dritten Entwurfs der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, bestand vom 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 die Möglichkeit Stellungnahmen beim zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration abzugeben.
Für den ersten und zweiten Entwurf des LEP – und den darin enthaltenen Vorranggebieten PR2_RDE_074 – hat die Gemeinde Flintbek vom Anwaltsbüro BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Stellungnahmen erarbeiten lassen und diese im Juni 2017 (erster Entwurf) bzw. im Dezember 2018 (zweiter Entwurf) beim zuständigen Ministerium abgegeben.
Der seitens der Gemeinde Flintbek für den zweiten Entwurf des Regionalplanes eingereichten Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
Neben der Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Entwurf, wurde zugleich der dritte Entwurf zu den Regionalplänen I-III (Sachthema Windenergie) am 17.12.2019 von der Landesregierung beschlossen und veröffentlicht. Gegenüber dem zweiten Entwurf sind darin Anpassungen im Textteil, dem Umweltbericht und zahlreichen Datenblättern vorgenommen worden. Das Vorranggebiet PR2_RDE_074, nordöstlich von Großflintbek, blieb jedoch unverändert. Auf Grund des Beschlusses des Umwelt- und Wegeausschusses vom 13.02.2020 wurde zu dem 3. Entwurf eine weitere Stellungnahme durch die Gemeinde Flintbek eingereicht (siehe hierzu Sitzungsvorlage Umwelt- und Wegeausschuss vom 13.02.2020).
Nach langanhaltender Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung im Sommer 2020 den dritten Durchlauf abgeschlossen. Aus der Synopse ergaben sich abermals keine Änderungen am Vorranggebiet PR2_RDE_074.
Die Landesplanung hat daraufhin die vierten Entwürfe für die Teilregionalpläne Wind fertiggestellt. Gegenüber den vorhergehenden dritten Entwürfen gibt es 22 große und rund 85 kleinere Änderungen. Mit den Entwürfen werden 2,03 % der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen. Insgesamt wird es 334 Vorranggebiete geben, davon 35 für Repowering.
Die bevorstehende vierte Anhörung erfolgt jedoch nach einem anderen Prinzip als bisher. Ausgelegt werden nur noch diejenigen Gebiete, in denen sich gegenüber dem vorhergehenden Entwurf Änderungen ergeben haben. Von knapp 970 Datenblättern der dritten Entwürfe bleiben rund 90 % unverändert. Lediglich 107 Datenblätter gehen in die vierte Anhörung.
Das Datenblatt für das Vorranggebiet PR2_RDE_074 ist nicht Bestandteil dieser Anhörung. Somit können für dieses auch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Im Bauausschuss vom 20.08.2020 wurden vorbereitend die Aufstellungsbeschlüsse für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des B-Planes Nr. 53 gefasst, die letztlich noch von der Gemeindevertretung am 24. September zu bestätigen sind.
Das Projektentwicklungsbüro VSB Neue Energien Deutschland GmbH wird in der Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses vorstellen, wie eine Erschließung des Vorranggebietes aussehen könnte und wird hierfür seine bisherigen Planungsergebnisse (Zuwegung, Sichtachsen etc.) anhand einer Präsentation zeigen. Vorbereitend zur Präsentation ist der Sitzungsvorlage eine PDF beigefügt, die einen ersten Eindruck darüber vermitteln soll. Fragen die sich daraus ergeben, werden in der weit umfänglicheren Präsentation oder danach in der Diskussionsrunde geklärt. 

C Beschlussvorschlag

gez. S. Dreier (Bauamt) am ….
gez. C. Stegelmann (stellv. Bürgermeister) am …

Diskussionsverlauf

Bevor Herr Dönicke an die Planer übergibt, ergänzt er noch zur Sitzungsvorlage, dass das Beteiligungsverfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne Sachthema Windenergie mit dem vierten Entwurf von den Landesbehörden im Amtsblatt vom 16.09.2020 bekannt gegeben wurde. Gegenüber den vorangegangenen Verfahren ist es dieses Mal jedoch nur möglich eine Stellungnahme zu verfassen, wenn sich für das betreffende Vorranggebiet gegenüber dem dritten Entwurf etwas geändert hat. Dies trifft für das Gebiet PR2_RDE_074 nicht zu. Demnach können hierfür auch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden. Nachdem noch kurz auf den Verlauf zu den Aufstellungsbeschlüssen in den politischen Gremien eingegangen wird übergibt Herr Dönicke an Herrn Machens, Herrn Noack und Frau Weinmann von VSB Neue Energien Deutschland GmbH. Während und nach der Präsentation ergehen folgende Wortmeldungen:
Der Gemeindevertreter (GV) Herr Holsten möchte von den Anwesenden wissen, wer die Anlagen letztlich betreiben wird. Herr Noack erklärt, dass es früher gängige Praxis war, die Anlagen nach Fertigstellung zu verkaufen. Heute werden diese jedoch selbst betrieben. So auch im vorliegenden Fall.
Herr Groß (GV) fragt, ob für den Windpark Beteiligungsmodelle vorgesehen sind. Herr Noack führt aus, dass es bei nur zwei Anlagen eher schwierig ist, aber mit Novellierung des EEG soll eine Zwangsabgabe eingeführt werden, die mehr Beteiligung bei der Umsetzung von Windparks zulassen würde.
Herr Kruse möchte wissen, warum zwei unterschiedliche Anlagen vorgesehen sind und ob man die Drehzahl dann so regeln kann, sodass beide gleich schnell laufen. Laut Herrn Noack müssen die Anlagen nach der Landesplanung vollständig in die Vorrangfläche passen. Daraus und aus Gründen der Ertragssteigerung ergeben sich unterschiedliche Rotordurchmesser und somit auch Gesamthöhen. Die südliche Anlage wird demnach einen Rotordurchmesser von 162 m und eine Gesamthöhe von 229 m haben, während die zweite Anlage einen Rotordurchmesser von 150 m und eine Gesamthöhe von 200 m haben wird. Die Nennleistung wird bei beiden je 5,6 MW betragen. Zur Drehzahl kann er nur sagen, dass die Tacke am Klärwerk eine max. Drehzahl von 30 U/min hat und die neuen Anlagen mit neun bzw. zehn Umdrehungen pro Minute laufen. Aufgrund der Größe der Anlagen würde Herr Holsten (GV) gern wissen, welche Fundamente vorgesehen sind. Herr Noack geht auf erste Bodensondierungen ein, die für die nördliche Anlage eine Tiefenpfählung und für die südliche Anlage eine Flachgründung zulassen.
Frau Bläse stellt die Frage des Netzanschlusses. Zudem möchte sie wissen, ob es bereits erste Prüfungen durch das LLUR gegeben hat. Letzteres verneint Herr Noack, da die Prüfung nach Antragsabgabe im Laufe des nächsten Jahres erfolgt. Der Netzanschluss wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Momentan würde dieser über den Netzanschlusspunkt im 30 kV-Netz Flintbek erfolgen. Dies kann sich aber noch auf den Anschlusspunkt über das Umspannwerk Kiel (100 kV) ändern. Die endgültige Festsetzung erfolgt jedoch erst im Genehmigungsprozess.
Herr Holsten (GV) würden die Einnahmen für die Gemeinde durch die Gewerbesteuer interessieren. Herr Noack erklärt, dass diese in den ersten Jahren aus Abschreibungsgründen noch sehr gering ausfallen, mit den Jahren jedoch zunehmen. Zudem erfolgt eine gestaffelte Abgabe. Da sich der Firmensitz in Dresden befindet, ergehen 70 % der Gewerbesteuer an die sächsische Landeshauptstadt und Flintbek erhält die restlichen 30 %.
Gemeindevertreter Groß bittet die Planer eine Anlagenalternative für die südliche WEA bezüglich der Höhe zu prüfen, da Flintbek bereits drei ablehnende Stellungnahmen abgegeben hat und dies Flintbek bei der Wohnbauentwicklung entgegenkommen würde, damit die vom Land gewollte räumliche Ausdehnung der Wachstumsregionen nicht beschnitten wird.
Abschließend bittet der Vorsitzende Hansen um die Bereitstellung der Präsentation, was Herr Machens mit kleinen Änderungen bestätigen kann, und bedankt sich bei den Planern für die Anreise und deren ausführlichen Darlegungen des Projektplanungsstandes.  

Dokumente
Windpark-Projektvorstellung (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 15:21 Uhr