Zustimmung zur Wahl der Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 7
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 15.06.2021 ö 7

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Gewährung von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Brandschutz sicherstellen
Organisation, Struktur und Ausrüstung muss unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen genügen.

A Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek haben am 28. Mai 2021 Herrn Jürgen Greiwing zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gewählt. 
Die Wahl Bedarf gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

B Stellungnahme der Verwaltung

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter. 
Der Hauptausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Zustimmung einstimmig empfohlen.
Herr Greiwing ist zu dieser Sitzung eingeladen und soll im Anschluss an die Beschlussfassung vereidigt und ernannt werden.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der am 28. Mai 2021 erfolgten Wahl von Jürgen Greiwing zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes sowie der damit verbundenen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu.
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 08.06.2021

Beschluss

Die Gemeindevertretung stimmt der am 28. Mai 2021 erfolgten Wahl von Jürgen Greiwing zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes sowie der damit verbundenen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2021 07:15 Uhr