Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 15.06.2021 ö 11

Sachbearbeiter/in
Greiwing Holger

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

ca. 15.100,00 €

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

-

Zukunftskonzept

-

A Sachverhalt

Die Verwaltung wurde gebeten, die Kosten und Voraussetzungen für die Einführung eines Live-Streams bei Sitzungen zu ermitteln.

B Stellungnahme der Verwaltung

Allgemeines:

Die Einführung eines Live-Streams bei Sitzungen könnte dazu führen, dass mehr Bürger*innen die Sitzungen verfolgen als bisher, weil die Hürde wegfällt, zu den Sitzungen ins Rathaus zu kommen.
Hieraus könnte auch ein vermehrtes Interesse an der Flintbeker Politik und im besten Fall eine Mitwirkung bei einer Partei entstehen.
Auf der anderen Seite sind die einzelnen Politiker*innen dann gefragt, ihre Worte während der Sitzung gut zu überlegen, da diese bei einem größeren Publikum nicht nur im Positiven, sondern auch im Negativen lange hängenbleiben. Denn es ist nicht auszuschließen, dass Personen den Live-Stream aufzeichnen und zu gegebener Zeit „hervorholen“.
Daraus entsteht auch gerade in der heutigen Zeit die Möglichkeit, aber auch die Gefahr, dass Aussagen (oder aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen) in den sozialen Medien im Positiven, wie auch im Negativen grassieren.
Es ist sicherlich auch damit zu rechnen, dass die Sitzungen dann länger dauern werden, weil davon auszugehen ist, dass es zu mehr Wortmeldungen kommen wird.
Viele möchten dann publikumswirksam ihre Meinung kundtun und die Meinung der Partei aufzeigen.

Grundsätzliche Voraussetzungen:

Nach § 8 (1) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek sind Live-Streams (Tonband- und Filmaufnahmen) unzulässig. Hier müsste die Gemeindevertretung/Ausschuss jeweils einzeln die Erlaubnis erteilen oder die Geschäftsordnung müsste dahingehend grundsätzlich geändert werden. 

Außerdem greift hier das Persönlichkeitsrecht an Bild und Ton von jedem Einzelnen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Live-Stream weltweit verfolgt werden kann.
Es muss vorher eine Zustimmung zur Videoübertragung/ Internetverbreitung von jedem Teilnehmer (Gemeindevertreter/Ausschussmitglieder und Mitarbeiter) eingeholt werden oder technisch so eingerichtet sein, dass die Personen, die dem nicht zustimmen, auch nicht übertragen werden. 
Vor einer konkreten Einführung dieser Videoübertragungen wäre im Vorfeld der Datenschutzbeauftragte Herr Dr. Buss detaillierter mit einzubinden.
Ansonsten ist noch ein Hinweis auf Videoübertragung vor und in dem Sitzungsraum nötig.
Um die Besucher nicht mit zu übertragen, sind evtl. die Ein- und Ausgänge für die Besucher so zu gestalten, dass sie auch beim Rein- und Rausgehen nicht mit aufgenommen werden.

Technische Voraussetzungen:

Bei den Überlegungen hierzu, wurde davon ausgegangen, eine kostengünstige, einfache und somit eine mit „Bord-Mitteln“ mögliche Lösung zu finden. 
Alternativ müsste sonst eine Fachfirma die Planung und Ausstattung übernehmen. 
Dies hätte dann natürlich den Vorteil, dass es dann mit einer besseren Ausstattung auch zu einer besseren Qualität in Bild, Ton und Handhabung kommen würde, aber auch erheblich teurer wäre.

Bei der „einfachen“ Lösung wird von einer Kamera ausgegangen, die entweder auf einem Stativ oder auch z.B. an der Decke des Bürgersaals (mit der Möglichkeit zum Abmontieren) angebracht ist. Damit hätte der Zuschauer eine Bildübertragung vom Saal mit allen Anwesenden ohne jedoch gezielt auf den gerade „Sprechenden“ im Großformat zu schwenken. Dies hätte den Vorteil, dass die Kamera so aufgestellt/angebracht werden könnte, dass die anwesenden Zuschauer nicht mit im Bild wären und somit nicht übertragen würden.
(Alternativ wäre es denkbar, dass an jedem Tisch eine Kamera installiert wird, der den „Sprechenden“ in dem Moment direkt einblendet. Dafür wären dann jedoch mind. 20 Kameras (mind. 300,00 €/Kamera) und eine erhöhte technische Ausstattung, in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma nötig).

Für eine vernünftige Tonübertragung muss ein Konferenzsystem beschafft werden, da bei der Übertragung einer Sitzung der Ton mit das Wichtigste ist. Bei einem Konferenzsystem hätte jeder Politiker ein Mikrofon auf seinem Tisch, dass er entweder selbst durch Knopfdruck freischaltet oder durch den Vorsitzenden von vorne gesteuert wird.
Die Ausstattung des Saales mit nur einem Mikrofon in der Mitte des Saals würde zu viele Umgebungsgeräusche mit übertragen, sodass die Worte des „Sprechenden“ unverständlich übertragen werden.
Hierbei sollte bei der Beschaffung auf jeden Fall eine Fachfirma befragt werden, was die sinnvollste Lösung ist.

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass der Live-Stream nicht für Protokollzwecke oder ähnlichem gespeichert oder weiterverarbeitet wird. Dies würde sonst bedeuten, dass hierfür u.a. ein eigener Server im Hause angeschafft werden müsste.
Der Live-Stream stünde so nur „Live“ während der Sitzung (z.B. über YouTube - eingebunden in unsere Homepage) zur Verfügung (was jedoch nicht ausschließt, dass irgendwelche Personen auf der Welt diesen Live-Stream speichern, weiterverwenden oder sogar im Anschluss verändern).

Zunächst außer Betracht gelassen wurden besondere Ereignisse, wie z.B. die Einwohnerfragestunde oder auch vortragende Gäste. Auch Präsentationen über den Beamer wären aus technischer Sicht heutzutage möglich, diese gezielt in den Live-Stream einzubinden und nicht nur im Hintergrund in einem nicht mehr erkennbaren Format zu übertragen. Hierfür würden weitere technische Mittel benötigt, die zu erheblich höheren Kosten führen würde.

Da der Bürger- und Sitzungssaal auch für andere Zwecke genutzt wird und auch Sitzungen an anderen Orten stattfinden, ist das gesamte Equipment zu jeder Sitzung auf- und hinterher wieder abzubauen. Dies zieht einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand nach sich. 
Neben diesem Aufwand muss die Technik auch während des Live-Streams personell betreut werden und somit ein „Streaming-Betreuer“ bei jeder Sitzung anwesend sein.

Bei dieser angedachten Lösung würden folgende Kosten entstehen:

Konferenzsystem für den Ton         ca. 12.000,00 €
eine Kamera                                ca.      600,00 €
PC zur Übertragung/Steuerung        ca.   1.000,00 €
Sonstiges                                ca.   1.500,00 €
Gesamt                                ca. 15.100,00 €

Sollte eine weitergehende und somit professionellere Lösung gewünscht sein, müsste auf eine Fachfirma für die Planung und Ausstattung zurückgegriffen werden, da dies dann zu speziell wird.
Ohne konkrete Daten einer Fachfirma vorliegen zu haben, ist jedoch je nach Anforderung und Ausstattung mit mindestens 25.000,00 € zu rechnen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 der Gemeindevertretung den folgenden Beschlussvorschlag empfohlen:

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen. Die personelle Mehrbelastung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die „einfache Lösung“ zu ermitteln und umzusetzen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.100,00 € sollen im 2. Nachtragshaushalt hierfür bereitgestellt werden. Außerdem ist die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung dafür anzupassen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion wird mehrfach die Meinung vertreten, dass nicht nur die Gemeindevertretung, sondern auch die Ausschusssitzungen per Video übertragen werden sollen.
Herr Groß sieht keine Notwendigkeit die erforderlichen Mittel im 2. Nachtragshaushalt bereitzustellen und stellt nachfolgenden Antrag, indem die erforderlichen Mittel für den 2. Nachtragshaushalt herausgenommen werden. Die Haushaltsmittel können nach weiteren Vorarbeiten der Verwaltung dann im „regulären“ Haushalt 2022 eingebracht werden:

Beschluss 1

Die Gemeindevertretung beschließt eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen. Die personelle Mehrbelastung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die „einfache Lösung“ zu ermitteln und umzusetzen.
Außerdem ist die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung dafür anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Die Gemeindevertretung beschließt eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen. Die personelle Mehrbelastung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die „einfache Lösung“ zu ermitteln und umzusetzen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.100,00 € sollen im 2. Nachtragshaushalt hierfür bereitgestellt werden. Außerdem ist die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung dafür anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 1

Dokumente
Gesprächsvermerk Offene Kanal (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2021 07:15 Uhr