Datum: 15.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 03.03.2020
3 Prüfung der Jahresrechnung 2019 (SV)
4 Prüfung der Jahresrechnung 2020 (SV)
5 Verschiedenes

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Rechnungsprüfungsausschuss 15.11.2021 ö 1
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2. Niederschrift vom 03.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Rechnungsprüfungsausschuss 15.11.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Einwände gegen die Niederschrift; die Niederschrift gilt somit als genehmigt

Dokumente
Download Niederschrift vom 03.03.2020.pdf

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3. Prüfung der Jahresrechnung 2019 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Rechnungsprüfungsausschuss 15.11.2021 ö 3

A Sachverhalt

Nach § 95 n der Gemeindeordnung hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet 
    und belegt worden sind,
3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermö-
    gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

Die Bemerkungen sind in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Prüfung der Jahresrechnung 2019
 sind beigefügt. 

Es ergehen vorab folgende Erläuterungen:

Aufgrund des großen Umfanges sind die Unterlagen nur als Dokument in Ratsinformationssystem eingestellt worden. Auf Wunsch können diese ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden.


Zu den gesetzlichen Bestimmungen des Jahresabschlusses ergehen folgende Erläuterungen:

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 44 GemHVO-Doppik aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist gemäß § 52 ein Lagebericht beizufügen.

§ 45 Ergebnisrechnung 
In der Ergebnisrechnung sind die Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen.

§ 46 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlung und geleistete Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Dabei dürfen Auszahlungen nicht mit Einzahlungen verrechnet werden, soweit in Gesetz oder Verordnung nichts Anderes zugelassen ist.

§ 47 Teilrechnungen
Entsprechend den Teilplänen im Haushaltsplan (Teilergebnis- u. Teilfinanzplan) bilden die Teilergebnisrechnung und Finanzrechnung die Endergebnisse unterteilt nach Produkten ab.

§ 48 Bilanz
Die Bilanz dient der Gegenüberstellung von Vermögen und Finanzierungsmitteln der Gemeinde zum Abschlussstichtag.



§ 51 Anhang
Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Posten der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu erläutern.
Dem Anhang sind ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen und eine Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände beizufügen.

§ 52 Lagebericht
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein sich den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Der Lagebericht ist im Anhang, bereits auch in den Erläuterungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen, eingearbeitet bzw. beigefügt.

C Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt den Jahresabschluss 2019 mit den beigefügten Anlagen in der vorgelegten Form.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsüberschreitungen (Deckungskreisüberschreitungen) in Höhe von 104.546,80 € zuzustimmen und den Jahresabschluss 2019 zu beschließen.



Gez. AL Pries am 09.11.2021

Gez. Stv. BGM Stegelmann am 09.11.2021

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt den Jahresabschluss 2019 mit den beigefügten Anlagen in der vorgelegten Form.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsüberschreitungen (Deckungskreisüberschreitungen) in Höhe von 104.546,80 € zuzustimmen und den Jahresabschluss 2019 zu beschließen.



Gez. AL Pries am 09.11.2021

Gez. Stv. BGM Stegelmann am 09.11.2021

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Jahresabschluss 2019.pdf

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4. Prüfung der Jahresrechnung 2020 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Rechnungsprüfungsausschuss 15.11.2021 ö 4

A Sachverhalt

Nach § 95 n der Gemeindeordnung hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet 
    und belegt worden sind,
3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermö-
    gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

Die Bemerkungen sind in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Prüfung der Jahresrechnung 2020
 sind beigefügt. 

Es ergehen vorab folgende Erläuterungen:

Aufgrund des großen Umfanges sind die Unterlagen nur als Dokument in Ratsinformationssystem eingestellt worden. Auf Wunsch können diese ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden.


Zu den gesetzlichen Bestimmungen des Jahresabschlusses ergehen folgende Erläuterungen:

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 44 GemHVO-Doppik aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist gemäß § 52 ein Lagebericht beizufügen.

§ 45 Ergebnisrechnung 
In der Ergebnisrechnung sind die Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen.

§ 46 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlung und geleistete Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Dabei dürfen Auszahlungen nicht mit Einzahlungen verrechnet werden, soweit in Gesetz oder Verordnung nichts Anderes zugelassen ist.

§ 47 Teilrechnungen
Entsprechend den Teilplänen im Haushaltsplan (Teilergebnis- u. Teilfinanzplan) bilden die Teilergebnisrechnung und Finanzrechnung die Endergebnisse unterteilt nach Produkten ab.

§ 48 Bilanz
Die Bilanz dient der Gegenüberstellung von Vermögen und Finanzierungsmitteln der Gemeinde zum Abschlussstichtag.



§ 51 Anhang
Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Posten der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu erläutern.
Dem Anhang sind ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen und eine Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände beizufügen.

§ 52 Lagebericht
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein sich den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Der Lagebericht ist im Anhang, bereits auch in den Erläuterungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen, eingearbeitet bzw. beigefügt.

C Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt den Jahresabschluss 2020 mit den beigefügten Anlagen in der vorgelegten Form.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsüberschreitungen (Deckungskreisüberschreitungen) in Höhe von 3.465,09 € zuzustimmen und den Jahresabschluss 2020 zu beschließen.



Gez. AL Pries am 09.11.2021

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt den Jahresabschluss 2020 mit den beigefügten Anlagen in der vorgelegten Form.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsüberschreitungen (Deckungskreisüberschreitungen) in Höhe von 3.465,09 € zuzustimmen und den Jahresabschluss 2020 zu beschließen.



Gez. AL Pries am 09.11.2021

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Jahresabschluss 2020.pdf

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Rechnungsprüfungsausschuss 15.11.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss merkt an, dass die Jahresabschlüsse 2019/2020 ein erfreuliches Ergebnis aufzeigen, diese aber nur eine Momentaufnahme zeigen. Die Auswirkungen der erhöhten Gewerbesteuereinnahmen werden in den Folgejahren sichtbar. Auch der Aspekt das das gute Jahresergebnis unter anderem aus Verschiebungen von Ausgaben in die Folgejahre resultiert, sollte weiterhin zu einem sorgfältigem Umgang mit den Haushaltsmitteln führen.

Datenstand vom 06.06.2023 14:34 Uhr