Bebauungsplan Nr. 51, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" hier: Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 21.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten werden durch die Haftpflichtversicherung des Vermessungsbüros übernommen.

Eine Kostenübernahmeerklärung der Erschließungsträgerin für die Erstattung der Kosten für die Durchführung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 liegt darüber hinaus vor.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 51 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordöstlich der Bebauung der Straße „Saalbeek“ und südöstlich angrenzend an die Straße „Bokseer Weg“ ist mithin am 14.05.2020 in Kraft getreten. 
Seither laufen die Erschließungsarbeiten auf der Fläche. Im Zuge der Ersterschließungsarbeiten musste festgestellt werden, dass der im B-Plan Nr. 51 festgesetzte Knickschutzstreifen mit einer Breite von 3,00 m am östlichen Plangebietsrand entlang des Redders diese Breite nicht einhalten kann. 
Die Breite des Knickschutzstreifens von 3,00 m ist aus verschiedenen Gründen festgelegt worden. Der Knickschutzstreifen sichert den Erhalt der Funktionalität des besonders schützenswerten Redders. Artenschutzrechtlich trägt der Knickschutzstreifen dazu bei, dass der am Knick befindliche Dunkelkorridor, welcher für verschiedene Fledermausarten genutzt wird, nicht zu stark beeinträchtigt wird. Zudem kann die Unterhaltung des Knicks durch die Gemeinde über den Knickschutzstreifen erfolgen. 
Grund für die Verschmälerung des Knickschutzstreifens ist ein Fehler in der vermessungstechnischen Aufnahme des Wallfusses des zu einem Redder gehörenden Knicks. Der Wallfuss des Knicks wurde durch den Vermesser nicht korrekt aufgenommen, sodass der Knickwall in der Planzeichnung des B-Planes zu schmal ausgewiesen ist. 

Durch eine am 27.11.2020 durchgeführte Vermessung wurden Abstände von fast durchgängig weniger als 3,00 m zwischen den Wohngrundstücken und dem korrekt eingemessenen Knickwallfuss festgestellt. Die schmalste Stelle misst 1,69 m. 

In der Bauausschusssitzung am 26.11.2020 erfolgte durch die Verwaltung ein Sachstandsbericht zu dieser Thematik im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. 

In der Sitzung des Bauausschusses am 10.12.2020 wurde die Problematik hinsichtlich des Knickschutzstreifens durch die Verwaltung sowie durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ und das Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel“ zudem eingehend vorgestellt. 
In dieser Sitzung wurden darüber hinaus die eingegangenen Anfragen der Grundstückseigentümer der Grundstücke 24 – 27, welche sich ebenfalls am östlichen Plangebietsrand befinden, hinsichtlich einer alternativen Festlegung der Höhenbezugspunkte u. A. anhand von Geländeschnitten erläutert.
Nach eingehender Beratung im Bauausschuss folgte die Gemeindevertretung dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses und fasste in ihrer Sitzung vom 25.01.2021 sodann den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 mit dem Ziel der Reduzierung der Breite des am östlichen Plangebietsrand befindlichen Knickschutzstreifens auf Grund eines Vermessungsfehlers und der Überprüfung der Höhenbezugspunkte oder der Höhenlage der Oberkante des Fertigfußbodens der Grundstücke 23-30, um aufgrund der geänderten Knicksituation den Knick zu schützen.
In der Bauausschusssitzung vom 10.06.2021 wurde sodann durch das beauftragte Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ ein Entwurf für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 vorgestellt. 

Der Entwurf wurde seitens des Bauausschusses mit den folgenden Ergänzungen gebilligt und zur Auslegung bestimmt:

  • Satz 1 des Punktes 6.2 der textlichen Festsetzungen ist durch den Satz „Der Knickschutzstreifen zwischen Knick und Privatgrundstücken ist zur Vermeidung von Gehölzaufwuchs extensiv zu pflegen.“ zu ersetzen 

  • Ergänzung als Satz zwei "Die Eigentümer der Baugrundstücke, die an den Knickschutzstreifen angrenzen, haben für den Fall, dass sie an der westlichen Seite des Knickschutzstreifens Abgrabungen durchführen, die hierbei entstehende Geländekante dauerhaft zu sichern."

Der überarbeitete Planentwurf lag in der Zeit vom 29.07.2021 bis einschließlich zum 30.08.2021 gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus. 
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 09.07.2021 bis zum 30.08.2021 durchgeführt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nunmehr durch das beauftragte Planungsbüro ausgewertet und Abwägungsvorschläge hierzu wurden formuliert. 
Die Abwägungstabelle sowie die aktuellen Planunterlagen werden mit dieser Sitzungsvorlage versandt. 
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.10.2021 werden die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge hierzu vorgestellt, sodass im Anschluss eine Beratung über die Abwägung durch den Ausschuss erfolgen kann. 
Zudem sollte die Empfehlung an die Gemeindevertretung, die Begründung zu billigen sowie den Satzungsbeschluss zu fassen, beschlossen werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet: "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)        Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

b)        Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

c)        Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 


  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Der Beschluss der Änderung des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.flintbek.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

gez. S. Dreier am 14.10.2021
gez. H. Brede am 14.10.2021

Diskussionsverlauf

Herr Jeß vom Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ gibt eingangs einen Rückblick auf den derzeitigen Planungsstand und stellt anschließend die eingegangenen Anregungen zum Planentwurf anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. 
Herr Jeß erläutert in diesem Zusammenhang, dass lediglich der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Stellungnahme abgegeben habe. 
Durch die Untere Naturschutzbehörde sei angeregt worden, die im Textteil B, Ziff. 6.2, l.S., formulierte textliche Festsetzung zur Sicherung der Geländekante zu konkretisieren. 
Herr Jeß schlägt diesbezüglich vor, dieser Anregung durch die Ergänzung, dass die Geländekante durch die Grundstückseigentümer*innen durch Stützwände, Gabionen, (Steinkörbe) oder bepflanzte Böschungen dauerhaft zu sichern ist, zu folgen.
Im Verlauf der Beratung merkt Herr Lorenzen an, dass der Planentwurf dahingehend zu überarbeiten sei, als dass Personenbezeichnungen, wie beispielsweise unter Ziff. 6.2 des Textteiles B, gegendert werden. 
Durch die „Bündnis 90/ Die Grünen“ wird darüber hinaus der nachfolgende Antrag gestellt:

Antrag „Bündnis 90/Die Grünen“:
Ergänzung der textlichen Festsetzung Ziff. 6.2, l.S., wie folgt: 
„Die Eigentümer*innen der Baugrundstücke, die an den Knickschutzstreifen angrenzen, haben für den Fall, dass sie an der westlichen Seite des Knickschutzstreifens Abgrabungen durchführen, die hierbei entstehende Geländekante dauerhaft so zu sichern, dass auch bei Pflegemaßnahmen kein Geländeabbruch entstehen kann.“
- Eine Abstimmung erfolgt nicht -

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, als klarstellende textliche Ergänzung der Festsetzung Textteil B, Ziff. 6.2, l.S.:, die Formulierung „Die Eigentümer der Baugrundstücke, die an den Knickschutzstreifen angrenzen, haben für den Fall, dass sie an der westlichen Seite des Knickschutzstreifens Abgrabungen durchführen, die hierbei entstehende Geländekante durch Stützwände, Gabionen (Steinkörbe) oder bepflanzte Böschungen dauerhaft zu sichern.“ in den Entwurf aufzunehmen und empfiehlt der Gemeindevertretung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet: "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)        Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

b)        Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

c)        Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 


  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Der Beschluss der Änderung des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.flintbek.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Abwägungsvorschläge (.pdf)
B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Begründung (.pdf)
B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Einzeldokumente (.pdf)
Präsentation Abwägung B-Plan Nr. 51, 1. Änderung (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 14:33 Uhr