Bebauungsplan Nr. 34, 2. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nördlich der Straße "Schoolredder", östlich der "Kleinflintbeker Straße" und südöstlich der Straße "Röthsoll" ("Kleinflintbeker Straße 30")" hier: Vorstellung eines ersten Planentwurfes und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Flintbek, 02.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss Flintbek 02.08.2023 ö 4

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Kleinflintbeker Straße „/“Röthsoll“ im Ortsteil Kleinflintbek (ehemals B-Plan Nr. 25) weist im nördlichen Planbereich eine private Grünfläche aus. 
Das Wohnhaus „Kleinflintbeker Straße 30“ ist baufällig. Im hinteren Bereich des Grundstückes befinden sich zudem Teile einer alten Scheune, welche auch als abgängig anzusehen ist. 
Der neue Eigentümer des Grundstückes, die „WIRO II Grundbesitz GmbH“, ist mit der Idee an die Verwaltung herangetreten, das Grundstück städtebaulich neu zu ordnen. 
Es besteht die erste Planungsidee, Wohnraum in Form von Doppel- oder Reihenhäusern zu schaffen. Das Grundstück umfasst 4.600 qm. 
Im vorderen Wohnhaus besteht ein lebenslanges Wohnrecht für eine Mietpartei. Sollte hier eine Einigung erzielt werden, könnte auch das gesamte vordere Wohnhaus überplant werden. Im Bereich der Kreisstraße wäre die Ausweisung von einem „Punkthaus“ mit Wohnungen denkbar.
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten. Dieser sieht weiterhin die Innenentwicklung als vorrangig gegenüber der Außenentwicklung an. Es sollen folglich vorhandene Flächenpotenziale ausgeschöpft werden. Hierzu zählen Baugrundstücke im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, aber auch die Nutzung von Brachflächen und leerstehenden Gebäuden sowie andere Nachverdichtungsmöglichkeiten. 
Das Grundstück „Kleinflintbeker Straße 30“ ist als Flächenpotenzial anzusehen. Im Bereich der Grünfläche besteht die Möglichkeit der Nachverdichtung. Das Wohnhaus steht zum großen Teil leer und könnte durch die städtebauliche Neuordnung einer bedarfspassenderen Nutzung zugeführt werden. 
In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2021 erfolgte eine erste grundsätzliche Beratung über die Neuordnung des Grundstückes „Kleinflintbeker Straße 30“ und damit einhergehend über die Durchführung eines Änderungsverfahrens des B-Planes Nr. 34. 
Nach weiterer Beratung in der Bauausschusssitzung vom 17.02.2022 über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des B-Planes Nr. 34 fasste die Gemeindevertretung am 24.03.2022 daraufhin den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 34. 
Die 2. Änderung des B-Planes Nr. 34 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB  wird im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ konnte nunmehr, nach Ermittlung der Grundlagen (u.a. zu den Geruchsimmissionen der landwirtschaftlichen Betriebe), ein erster Gestaltungsplan für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 34 erarbeitet werden.
Dieser wird in der Bauausschusssitzung am 02.08.2023 vorgestellt. 
Anschließend ist darüber zu beraten, ob dieser für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit seitens des Bauausschusses freigegeben wird.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss gibt den vorgestellten Planentwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nördlich der Straße "Schoolredder", östlich der "Kleinflintbeker Straße" und südöstlich der Straße "Röthsoll" ("Kleinflintbeker Straße 30")" (ggf. mit folgenden Änderungen: … ) für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frei. 

gez. S. Dreier am 24.07.2023
gez. O. Plambeck am 25.07.2023

Diskussionsverlauf

Herr Kühle vom Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ begrüßt die Anwesenden und sensibilisiert diese zunächst dahingehend, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes, so auch die 2. Änderung des B-Planes Nr. 34, einem eingehenden Planungsprozess und einer gewissen Planungszeit bedürfe. 
Mit dem Zitat „Der erste, der den Strich macht, macht ihn falsch.“, macht Herr Kühle darauf aufmerksam, dass durch das Planungsbüro mehrere Entwürfe erarbeitet wurden, die aus städtebaulicher Sicht auf Grund verschiedenster Faktoren sinnvoll sind. 
Diese seien jedoch lediglich als Ideen für eine Beratungsgrundlage für die Durchführung der Einwohnerversammlung zu verstehen. Herr Kühle teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beispielsweise auch ohne Planungsentwürfe durchgeführt werden könne. 
Anschließend stellt Herr Kühle die planungsrechtlichen Gegebenheiten des zu überplanenden Grundstückes sowie Planungsvorschläge vor. Die Präsentation sowie die Planungsskizzen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Nach intensiver Beratung im Ausschuss besteht der Konsens, dass durch das Stadtplanungsbüro mehrere Varianten mit verschiedenen Gebäudearten (z.B. ausschließlich Einfamilienhausgrundstücke, Durchmischung von Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücken, Schaffung von Wohnungen durch gebietsverträgliches Mehrfamilienhaus) erarbeitet und vorgestellt werden sollen. 

Beschluss

Der Bauausschuss bittet die Verwaltung, die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 34 für das Gebiet "nördlich der Straße "Schoolredder", östlich der "Kleinflintbeker Straße" und südöstlich der Straße "Röthsoll" ("Kleinflintbeker Straße 30")" als Einwohnerversammlung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Anlage 1 zu TOP 4 (Präsentation Bauaussschuss 02.08.2023 - B-Plan Nr. 34, 2. Änderung) (.pdf)
Anlage 3 zu TOP 4 (Gestaltungsplan Variante 2) (.pdf)
Gestaltungsplan (.pdf)

Datenstand vom 14.09.2023 10:05 Uhr