Impulsvortrag der "Conplan Betriebs- und Projektberatungsgesellschaft mbH" zum Thema "Alternative Wohnformen" (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 10.06.2021 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das beauftragte Städteplanerbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. 
Zudem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen vom Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel“ die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Am 08.06.2020 folgte ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“. In diesem wurden die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. 
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt. 
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grunde für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde hat am 11.08.2020 stattgefunden. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung. 
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Da sich die Untere Naturschutzbehörde dafür ausgesprochen hat, Teile des anfallenden Wassers in das „Kirchenmoor“ zu leiten, um das Moor durch die Versorgung mit zusätzlichem Wasser zu revitalisieren und hierdurch zudem die „Spöck“ weiter zu entlasten, wurden die Eigentümer der Moorflächen ebenfalls zu dem Termin eingeladen. 
Am 07.10.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in dem die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Flächeneigentümern und das Entwässerungskonzept thematisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Abgrenzung des Geltungsbereiches angesprochen. 
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, war der Geltungsbereich um diese Fläche zu erweitern. Der Empfehlungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde am 29.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst. Die Gemeindevertretung fasste den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches daraufhin am 25.01.2021.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 folgten weitere Beratungen zu grundsätzlichen Themen und Fragestellungen. Der Beratungsverlauf sowie die Präsentation zur Bauausschusssitzung können dem Protokoll zur Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 (https://ris.flintbek.de/Agendaitem.mvc/Details/8966470/7885) entnommen werden.
In der Sitzung wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
  • Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll durch das Gebiet des B-Planes Nr. 50 geleitet werden.
  • Im Gebiet des B-Planes Nr. 50 soll eine Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgehalten werden.
  • Als Standort für die geplante Kindertagesstätte wird der Standort der Variante „3a“ (Übergangsbereich der im Lageplan als „S1“ und „S3“ bezeichneten Standorte) festgelegt.
  • Hinsichtlich der Festlegung der Anzahl der Betreuungsplätze wird die Verwaltung beauftragt, den Bedarf unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und Daten aus dem Gebiet des B-Planes Nr. 51 zu ermitteln.
  • Im Gebiet des B-Planes Nr. 50 ist ein absenkbarer Poller zu installieren, sodass eine dauerhafte Durchfahrbarkeit des Gebietes für den ÖPNV, Rettungsfahrzeuge etc. sichergestellt werden kann. 
  • Die Anordnung der einzelnen Wohnformen im Gebiet wird entsprechend der Variante „3a“ für die weitere Planung vorgegeben. 
  • Als Zielsetzung für die Erlangung des Baurechts wird das 2./3. Quartal des Jahres 2022 festgelegt, sodass Mitte 2023 eine Bebauung der Grundstücke beginnen kann.
  • An den Grünzäsuren sind Kommunikations- und Freizeitflächen vorzusehen. Zudem ist in der Mitte des Plangebietes eine Begegnungsfläche einzuplanen.
Auf Grundlage dessen wird durch das beauftragte Städteplanerbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ derzeit ein städtebaulicher Gestaltungsplan erarbeitet. Dieser soll dem Bauausschuss voraussichtlich im August vorgestellt werden. 
Der für den 07.01.2021 vorgesehene öffentliche Workshop zum B-Plan Nr. 50 wurde auf Grund der Situation im Umgang mit der Corona-Pandemie abgesagt. 
Es ist jedoch geplant, in Vorbereitung auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung, eine Onlinebeteiligung zum B-Plan Nr. 50 durchzuführen. An der Planung Interessierte können hierdurch bereits noch vor der förmlichen frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Anregungen, Bedenken und Fragestellungen einreichen. Der Termin sowie der Link zur Beteiligung werden auf der Homepage der Gemeinde Flintbek (www.flintbek.de) veröffentlicht.

B Stellungnahme der Verwaltung

Im Zuge der Beratungen über die Anordnung der verschiedenen Bauweisen im Gebiet des B-Planes Nr. 50 wurde seitens des Arbeitskreises sowie des Bauausschusses das Bestreben geäußert, für alternative Wohnformen entsprechende Flächen im Gebiet des B-Planes Nr. 50 vorzuhalten.
In der seitens des Bauausschusses am 17.03.2021 für die weitere Planung beschlossenen Vorgabe zur Anordnung der einzelnen Wohnformen im Gebiet des B-Planes Nr. 50 sind daher Flächen für Wohnhöfe vorgesehen.
Nach der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 ist die „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ an die Verwaltung herangetreten, welche gemeinschaftliche Wohnprojekte entwickelt und begleitet. 
Die „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ hat sich der Verwaltung sowie der Erschließungsträgerin bereits in einem ersten Gespräch vorgestellt und erste Anregungen und Informationen zu dem Themenkomplex „Entwicklung gemeinschaftsorientierter Wohnprojekte“ vermittelt. 
Frau Kaffke und Frau Rupp von der „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ haben sich darüber hinaus zur Verfügung gestellt, den Bauausschussmitgliedern in einem Impulsvortrag in der Bauausschusssitzung am 10.06.2021 die „Entwicklung gemeinschaftsorientierter Wohnprojekte“ näher zu bringen. 
Um tiefgründiger in den Themenkomplex „Schaffung von Wohnhöfen und alternativen Wohnformen“ einsteigen zu können, erachtet die Verwaltung die Möglichkeit eines Impulsvortrages als sehr positiv.
Erste Anregungen können im Vorwege auf der Homepage der „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ (www.conplan-projekte.de) eingeholt werden. 

C Beschlussvorschlag

Gez. S. Dreier am 01.06.2021
Gez. O. Plambeck am 02.06.2021

Diskussionsverlauf

Frau Rupp und Frau Kaffke stellen die Projektentwicklungsgesellschaft „Conplan“ sowie die Thematik „Bauen in einer Baugemeinschaft“ mit Hilfe einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Muhs erfragt, wie innerhalb eines solchen Projektes zwischen den verschiedenen Parteien Entscheidungen getroffen werden. Frau Rupp erklärt, dass die Entscheidungen in Abstimmungen getroffen werden. Hierbei besitzt jeder Grundstückseigentümer eine Stimme, die Fläche der jeweiligen Wohnung sei demnach für die Stimmgewichtung unerheblich.
Herr Pieczonka erkundigt sich, ob diese Wohnprojekte auch für die Entstehung von Sozialwohnungen geeignet seien. Frau Rupp nennt hier als Beispiel eine Wohngemeinschaft für junge Menschen mit Handicap, die durch einen Verein finanziert wird. Es bestehen ebenfalls weitere Möglichkeiten, welche durch öffentliche Fördergelder unterstützt werden könnten. 
Herr Lorenzen stellt die Nachfrage, wie Bauwillige und die Firma „Conplan“ in Kontakt treten. Frau Kaffke beschreibt, dass sich zum einen Initiativgruppen bilden, die anschließend auf die Firma „Conplan“ herantreten. Zum anderen, sollte dies nicht der Fall sein, werden die Flächen mit Hilfe von Anzeigen, Informationsveranstaltungen und sonstigen Marketing beworben werden.
Herr Herrman fragt, welche Anzahl an Wohneinheiten für „Conplan“ im Gebiet des Bebauungsplans Nr.50 umsetzbar wären. Frau Rupp antwortet, dass bis zu 40 Wohneinheiten als machbar betrachtet werden können.
Herr Erfurth beschreibt die Phase der Bildung der Baugemeinschaft als Prozess, da diese sich zumeist über einen längeren Zeitraum zusammenfindet. Deswegen stelle sich ihm die Frage, wie lange die Grundstücke durch den Investor für diesen Prozess bereitgestellt werden müssten. Frau Kaffke gibt dafür den Zeitraum von ca. 12 bis 18 Monaten an. 
Herr Stegelmann fasst abschließende Worte und bedankt sich bei Frau Rupp und Frau Kaffke für Ihr Erscheinen sowie für den Impulsvortrag.

Dokumente
Präsentation Conplan BauA 10062021 (.pdf)

Datenstand vom 10.09.2021 10:17 Uhr