Datum: 02.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:32 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
2 Besucher*innen

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Es ergehen keine Wortbeiträge.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 18.11.2021 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 Haushalt 2022 (SV)
5 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich der "Kleinflintbeker Straße"/"Röthsoll" (ehemals B-Plan Nr.25)" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)
6 Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)
7 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Bauausschuss 02.12.2021.pdf
Download Einladung zum Bauausschuss 02.12.2021.pdf
Download Protokoll BauA 02122021.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Änderungsanträge.

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2. Niederschrift vom 18.11.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Einwände gegen die Niederschrift vom 18.11.2021 (öffentlicher Teil) ergehen nicht.

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3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Wortbeiträge durch die Verwaltung.

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4. Haushalt 2022 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 4

Rechtliche Bedeutung

§§ 75 GO ff i.V.m. §§1 ff GemHVO-Doppik

A Sachverhalt

Der Bauausschuss berät in seiner Sitzung über die beigefügten Produktkonten.  
Zusätzlich zu diesen Konten liegen in der Zuständigkeit des Bauausschusses die Maßnahmen zur baulichen Unterhaltung der Gebäude. Im Anhang der Sitzungsvorlage sind die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen für 2022 aufgeführt. Außerdem kann der Liste für das Jahr 2021 entnommen werden, welche Maßnahmen in diesem Jahr durchgeführt wurden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für das Rathaus ist die Neugestaltung des Eingangsbereichs geplant. Hierzu ist die Erweiterung des Einganges sowie die Errichtung einer Trennhalle im Eingangsbereichs vorgesehen. Die Fegeleiste an der Eingangstür wurde aufgrund der zu gewährleistenden Barrierefreiheit rückgebaut. Diese Maßnahme war notwendig. Jedoch ist dadurch ein permanent offener Spalt unterhalb der Tür entstanden, der zu erheblichen Energieverlusten führt. Die günstigste Lösung, um Abhilfe des permanenten Energieverlustes zu leisten ist, einen kleinen Glasbau mit zweiter Eingangstür vor das Betonelement zu setzen. Des Weiteren benötigt die Büronutzung rechts der Eingangshalle einen Kopierer.  Dieser steht zur Zeit rechts des Empfangs und durch die offene Bauweise im Bereich der Eingangshalle. Dieser Zustand ist aus Brandschutzgründen unzulässig. Hier ist eine Trennwand ebenfalls die günstigste Lösung.
Die Kostenschätzung der Maßnahme ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss stimmt dem Haushaltsentwurf 2022 mit den vorgenommen Änderungen zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die erforderlichen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Herr Erfurth lobt die Verwaltung, für die, zum beratenden Tagesordnungspunkt, übersendeten Sitzungsvorlagen und bedankt sich.
Herr Lorenzen sagt, dass die übersendeten Sitzungsvorlagen nicht ausreichen. Neben den einzelnen Produktkonten aus dem Finanzhaushalt, welche übersendet wurden, um in dieser Sitzung beschlossen zu werden, reiche eine Excel-Liste für die bauliche Unterhaltung gemeindeeigener Liegenschaften nicht aus. Sodass hier die jeweilig betroffenen Produktkonten im Einzelnen durch den Bauausschuss beschlossen werden müssten. Dies sei in der künftigen Durchführung der kommenden Haushalte zwingend zu berücksichtigen. 
Herr Holsten bezieht sich auf den durch die Verwaltung übersandten Teilfinanzpläne der Produkte 42401, 42402, 51101, sowie die übersandte Aufstellung, aus welcher hervorgeht welche baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Kalenderjahr 2021 durchgeführt wurden. Er erfragt, ob der Ausschuss diesbezügliche Nachfragen hervorbringen möchte.
Es ergehen keine Wortmeldungen.
Produktkonto 11102.521100 „Rathaus“
Frau Bläse erkundigt sich hinsichtlich einer Maßnahme zur Behebung des Pilzbefalles der Gebäudefassade des Rathauses und wieso diese nicht in der Haushaltsplanung des Jahres 2022 berücksichtigt worden ist.
Herr Brede antwortet, dass die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung einer Prioritätenliste eingeplant werden, sodass diese Maßnahme gegenüber den berücksichtigten Maßnahmen für das Jahr 2022 als nachrangig bewertet wird.
Des Weiteren herrscht im Bauausschuss mehrheitlicher Konsens, dass das Produktkonto um die Summe von 93.000 € für die Erneuerung des Eingangsbereiches des Rathauses erweitert wird. Diese Summe soll allerdings mit einem Sperrvermerk versehen werden, die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur diesbezüglichen Erneuerungsarbeiten auszuarbeiten und vorzustellen.
Produktkonto 21802.521100 „Schule am Eiderwald“
Herr Lorenzen erkundigt sich, wofür die 5.500 € verwendet werden sollen, welche als Verwendungszweck mit „Hygiene Warmwasser“ im Haushalt dargestellt sind.
Frau Kuntschke antwortet, dass der für die Gemeinde Flintbek tätige Energie-Ingenieur, Herr Loß, empfiehlt die Summe von 5.500 € in den Haushalt einzuplanen, um diese für Maßnahmen zur Überwachung und Prävention von Legionellen zu verwenden. Aufgrund der geringen Vorlauftemperatur der Heizungsanlage sei dies sinnvoll.
Herr Lorenzen äußert, dass er es aufgrund des schlechten Zustandes der Toiletten der kleinen Turnhalle für sinnvoll halte den Haushalt um eine Summe von 50.000 € zu erweitern, um diese zu sanieren. Die Verwaltung solle ein dementsprechendes Sanierungskonzept erarbeiten, sodass man diese Summe mit einem Sperrvermerk versehen sollte, bis dieses durch die Verwaltung ausgearbeitet und der Selbstverwaltung vorgestellt worden ist. Die Summe von 7.200 € für Duschpanelen sollen hingegen aus dem Haushalt gestrichen werden.
Produkt 31501.521100.315011 „An der Bahn 28“
Herr Lorenzen führt an, dass der Gesamtbetrag der baulichen Unterhaltung im Teilfinanzplan 295.300 € beträgt und der Gesamtbetrag der Excel-Liste den Wert von 295.400 € für das Produktkonto 31501.521100.315011 ausweise.
Frau Kuntschke antwortet, dass der Teilfinanzplan dementsprechend angepasst werden wird.

Beschluss 1

Der Bauausschuss beschließt das Produktkonto 11102.521100 um die Summe von 93.000 € für die Erneuerung des Eingangsbereiches des Rathauses zu erweitern. Diese Summe wird mit einem Sperrvermerk versehen und die Verwaltung wird damit beauftragt ein Konzept zu den Erneuerungsarbeiten auszuarbeiten und dem Bauausschuss vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Bauausschuss beschließt das Produktkonto 21820.521100 um die Summe von 50.000 € für die Erneuerung der Toiletten der kleinen Turnhalle zu erweitern. Diese Summe wird mit einem Sperrvermerk versehen und die Verwaltung wird damit beauftragt ein Konzept zu den Erneuerungsarbeiten auszuarbeiten und dem Bauausschuss vorzustellen. Die Summe von 7.200 € zur Erneuerung der Duschpanelen soll aus dem Produktkonto 21820.521100 entfernt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Der Bauausschuss stimmt dem Haushaltsentwurf 2022 mit den vorgenommen Änderungen zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die erforderlichen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Kostenschätzung Fassadenerneuerung An der Bahn 28.pdf
Download Liste bauliche Unterhaltung 2022.pdf
Download Liste bauliche Unterhaltung erledigt 2021.pdf
Download Teilhaushalt BauA.pdf

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5. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich der "Kleinflintbeker Straße"/"Röthsoll" (ehemals B-Plan Nr.25)" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten werden durch einen Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

A Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der Kleinflintbeker Straße/Röthsoll im Ortsteil Kleinflintbek (ehemals B-Plan 25) weist im nördlichen Planbereich eine private Grünfläche aus. Das Wohnhaus „Kleinflintbeker Straße 30“ ist baufällig. Im hinteren Bereich des Grundstückes befinden sich zudem Teile einer alten Scheune, welche auch als abgängig anzusehen ist. Der neue Eigentümer des Grundstückes, die WIRO II Grundbesitz GmbH, ist mit der Idee an die Verwaltung heran getreten das Grundstück städtebaulich neu zu ordnen.  Es besteht die Idee Wohnraum in Form von Doppel- oder Reihenhäusern zu schaffen.  Das Grundstück umfasst 4.600 qm.  Im vorderen Wohnhaus besteht ein lebenslanges Wohnrecht für eine Mietpartei. Sollte hier eine Einigung erzielt werden, könnte auch das gesamte vordere Wohnhaus überplant werden. Im Bereich der Kreisstraße wäre die Ausweisung von einem „Punkthaus“ mit Wohnungen denkbar.

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Landesentwicklungsplan, welcher am 16.12.21 veröffentlicht wird, sieht weiterhin die Innenentwicklung als vorrangig gegenüber der Außenentwicklung an. Es sollen Vorrangig vorhandene Flächenpotenziale ausgeschöpft werden. Hierzu zählen Baugrundstücke im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, aber auch die Nutzung von Brachflächen und leerstehenden Gebäuden sowie andere Nachverdichtungsmöglichkeiten. 
Das Grundstück „Kleinflintbeker Straße 30“ ist als Flächenpotenzial anzusehen. Im Bereich der Grünfläche besteht die Möglichkeit der Nachverdichtung. Das Wohnhaus steht zum großen Teil leer und könnte durch die städtebauliche Neuordnung einer bedarfspassenderen Nutzung zugeführt werden.
Das Bauleitplanverfahren sollte als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
In der Sitzung des Bauausschusses sollte der Aufstellungsbeschluss, als Eröffnung des Verfahrens, gefasst werden. Im Anschluss wird die Verwaltung gemeinsam mit einem Städteplaner die ersten Bebauungsideen entwickeln und folgend dem Ausschuss vorstellen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung, dass der Verwaltung eine Kostenübernahmeerklärung durch den Investor vorgelegt wird, den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „nördlich der Straße „Schoolredder“, östlich der „Kleinflintbeker Straße“ und südöstlich der Straße „Röthsoll“ (Kleinflintbeker Straße 30)“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet östlich der „Kleinflintbeker Straße/Röthsoll im Ortsteil Kleinflintbek“ (Ehemals B-Plan 25) der Gemeinde Flintbek im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung sowie Ausweisung von Geschosswohnungsbau. 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.


Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Diskussionsverlauf

Herr Brede stellt die für eine mögliche Bauleitplanung zu betrachtende Fläche mit Hilfe des aktuell geltenden Bebauungsplans Nr. 34 vor. Ziel der Bauleitplanung sei es hier eine innerörtliche Nachverdichtung zu ermöglichen, welche zur Folge hätte einen städtebaulichen Missstand zu beheben. Er stellt für diese Bauleitplanung die Möglichkeit vor, dass sich die genauen baulichen Realisierungsmöglichkeiten durch die Zusammenarbeit des Ausschusses mit der Verwaltung und eines zu beauftragenden Städteplaners entwickelt werden könnten. Die sei ebenfalls im Sinne der Grundstückseigentümer.
Herr Lorenzen sagt, dass diese Fläche bereits vor einigen Jahren im Bauausschuss hinsichtlich einer Überplanung thematisiert wurde und erfragt, ob der Verwaltung die diesbezüglichen Protokolle oder die damals diskutierte Planungsidee für die heutige Sitzung vorlägen.
Herr Brede antwortet, dass die Recherche zur heutigen Sitzung noch keinen Fund ermöglichte, die Verwaltung allerdings die Suche fortsetzen werde.
Herr Lorenzen führt fort, dass er sich daran erinnere, dass der damalige Konsens des Bauausschusses für die zu betrachtende Fläche im Wesentlichen auf den Erhalt des dörflichen Charakters abzielte. Dementsprechend seien verhältnismäßig große Grundstücke mit einer Grundstücksfläche von ca. 600 m² angedacht gewesen.
Er schlage vor, für den Bereich Kleinflintbek, ein städtebauliches Gestaltungskonzept zu entwickeln und bezieht sich hier auf die unter diesem Tagesordnungspunkt zu betrachtende Fläche, den Dorfplatz, die Fläche des Schweinemastbetriebes und die innerörtliche Freifläche Richtung Großflintbek. Er verweist hier auf ein Förderprogramm des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit dem Namen „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und bittet die Verwaltung eine entsprechende Förderfähigkeit zu prüfen. Herr Lorenzen spricht sich abschließend dafür aus, das Konzept im Vorwege zur Durchführung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.34 zu erstellen.
Herr Muhs befürwortet grundsätzlich die Idee eines solchen Konzeptes, sieht dieses allerdings als ein sehr zeitintensives Projekt an. Aus diesem Grunde spricht er sich für das Trennen des Bauleitplanverfahrens des heutig zu beratenden Änderungsverfahrens der Bebauungsplans Nr.34 und des Gestaltungskonzeptes aus. 
Frau Bläse sowie Herr Groß schließen sich den Aussagen von Herrn Muhs an.
Herr Brede schlägt vor, dass der Aufstellungsbeschluss bis zur nächsten Bauausschusssitzung vertragt werden solle. In der Zwischenzeit solle die Förderfähigkeit des Konzeptes geprüft werden. Zudem sollte die Verwaltung Vorgespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern führen. Er erfragt des Weiteren, ob sich der Ausschuss bereits über die Kostenfrage eines solchen Bauleitplanverfahrens, in Größe des möglichen Gebietes eines Entwicklungskonzeptes, dahingehend positionieren könne, ob die Gemeinde die Planungskosten übernehme, oder die jeweiligen, begünstigten, Grundstückseigentümer anteilige Planungskosten übernehmen sollten.
Im Ausschuss herrscht der allgemeine Konsens, die Beratung des Tagesordnungspunktes, hinsichtlich der Prüfung der Förderfähigkeit des Konzeptes, zu vertagen. Dementsprechend sei die Thematik der Kostenfrage ebenfalls in der kommenden Ausschusssitzung zu beraten.

Dokumente
Download Dorfstraße 30.pdf
Download Geltungsbereich 2. Änderung B34.pdf

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6. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 6

A Sachverhalt

Der Antragsteller „Amselring 48“ stellt den Bauantrag zur Errichtung eines Zauns, welcher einen Befreiungsantrag beinhaltet.
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Teilbereich 15 des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 30 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „angrenzend Müllershörn, K15, Bürger- und Sportzentrum, Hasselbusch“ (Vogelstange).
Als textliche Festsetzungen beinhaltet dieser im Textteil B, II, Ziff. 2 (1), dass die Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sowie entlang der übrigen Nachbargrenzen als lebende Hecken auszuführen sind. Maschendrahtzäune in Verbindung mit Hecken sind zusätzlich bis 1,00 m Höhe über Fertiggelände zulässig.
Der o.g. Befreiungsantrag bezieht sich auf diese Festsetzung, da der Zaun diese Maße überschreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Brede stellt den eingegangenen Befreiungsantrag vor, er gibt zudem an, dass bislang keine Befreiungen von der zu betrachtenden Festsetzung durch den Bauausschuss der Gemeinde Flintbek erteilt wurden.
Herr Herrmann sagt, dass sich das Vorhaben entgegen der Festsetzung des Bebauungsplans nicht in die Umgebung einfügt.
Herr Erfuth äußert, dass er keinen Grund sehe von der Festsetzung abzuweichen. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung vom B-Plan Nr. 30, von der textlichen Festsetzung II. Nr.2 (1), dass  entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und den übrigen Nachbargrenzen  lebende Hecken festgesetzt werden und ergänzend dazu Maschendrahtzäune in Verbindung mit Hecken zusätzlich bis 1,00 m Höhe über Fertiggelände zugelassen werden, hinsichtlich der Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer baulichen Höhe von 1,80 m auf dem Grundstück „Amselring 48“, zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Herr Groß beschreibt die verkehrliche Lage der Ausfahrt vom Bürger- und Sportzentrum auf die Dorfstraße als problematisch, da die rechtsseitige Möglichkeit zum Einsehen des Verkehrs der Dorfstraße zum jetzigen Zeitpunkt nur schwierig möglich sei und bittet die Verwaltung tätig zu werden.
Des Weiteren erfragt er, ob der Rohbau des Bürger- und Sportzentrum bereits unter Dach sei. Der stellvertretende Bürgermeister Herr Stegelmann verneint dies.
Herr Muhs bittet die Verwaltung, das Schild der ehemaligen im alten Bürger- und Sportzentrum niedergelassenen Schank- und Speisewirtschaft zu entfernen, welches am Fußweg Schlotfeldtsberg hin zur Sportanlage hängt, da dieses veraltet ist.

Datenstand vom 18.02.2022 06:42 Uhr