Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 19 und der Straße „Kätnerskamp“, südwestlich der Bebauung „Kätnerskamp 17a“, nördlich des Friedhofs und östlich der Bebauung „Kätnerskamp 19““ hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 03.11.2022 ö 4

Sachbearbeiter/in
Brede Hendrik

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten des Bauleitplanverfahren trägt der Investor

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.
Schließen von Baulücken:
Es wird eine ortsbildverträgliche Lückenbebauung angestrebt.

A Sachverhalt

Mit Datum des 25.03.2021 beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Gebiet ""Kätnerskamp", westlich und nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19, östlich angrenzend an den Friedhof Flintbek, südöstlich angrenzend an die Straße "Schlotfeldtsberg" und südlich angrenzend an die Straße "Eiderkamp"" aufzustellen.  
Entgegen der Ausführungen der Sitzungsvorlage des Bauausschusses vom 17.03.2021 wurde, nach erneuter Rücksprache mit der Regionalplanung, doch das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch angewandt. Die Änderung des Bebauungsplanes wird somit als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.

Ziel der Planung ist die Nachverdichtung auf dem Grundstück „Kätnerskamp 17“.Es soll, wie in der Nachbarschaft überwiegend vorhanden, eine Einzelhausbebauung entstehen. Der Vorhabenträger möchte im Plangebiet zwei historische, nicht denkmalgeschützte Fachwerkhäuser aus der Region wieder aufbauen. Des Weiteren ist die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes geplant. Das auf dem Grundstück bestehende Gewächshaus soll in seiner äußeren Form und Gestaltung erhalten werden und mit ergänzenden Nutzungen zu einem Treffpunkt für die Bewohner des Plangebietes werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Da das Änderungsverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wird, wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.
Somit soll in der Sitzung des Bauausschusses direkt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3(2) und § 4(2) BauGB gefasst werden. 

Es wurde folgende Unterlagen und Gutachten durch die Fachplaner erarbeitet:
  • Bebauungsplanentwurf sowie textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Artenschutzgutachten

Das beauftragte Planungsbüro „AC Planergruppe“ wird das Planvorhaben in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen. Der Vorhabenträger wird ebenfalls vor Ort sein und für Fragen zur Verfügung stehen. 

C Beschlussvorschlag

1. Der Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 19 und der Straße „Kätnerskamp“, südwestlich der Bebauung „Kätnerskamp 17a“, nördlich des Friedhofs und östlich der Bebauung „Kätnerskamp 19“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt und der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 (1) S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Altas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Schibisch, Städteplaner des für die Planung beauftragten Städteplanungsbüro „AC-Planergruppe“ aus Itzehoe, veranschaulicht mit Hilfe einer Präsentation die ausgearbeiteten Planunterlagen des B-Planverfahrens. Die Planunterlagen sind im Vergleich zu den versendeten Sitzungsvorlagen in folgenden Punkten angepasst:
  • ergänzte Fläche für Stellplätze (rot gestrichelt) zwischen den Baufeldern W2 und W3,
  • die Bezugshöhenpunkte auf der Zufahrt werden gestrichen, da diese für die Höhenentwicklung der Bebauung nicht (mehr) erforderlich sind (die First- / Traufhöhen beziehen sich auf NHN),
  • der Begriff „Relaxhaus“ wird in den Unterlagen durch den Begriff „Gewächshaus“ ersetzt. 

Frau Boysen erkundigt sich, weshalb die Verwendung von Metallfassaden notwendig sei.
Die Investoren antworten, dass diese in der Planung aktuell nicht vorgesehen sind. Es solle eine verkohlte Holzfassade gewählt werden, allerdings wisse man nicht, welche Ressourcen zum Zeitpunkt des Baus verfügbar sein werden. Darüber hinaus widerspreche eine ganzheitliche Metallfassade dem Charakter des Vorhabens.
Herr Muhs erfragt, ob unter der Begrifflichkeit „Wohnweg“ die Zufahrt zum Grundstück zu verstehen sei. Herr Schibisch bejaht dies. Des Weiteren stellt Herr Muhs die Frage, ob die Feuerwehr im Brandfall ausreichenden Zugriff auf das Grundstück und seine geplante Bebauung besäße. Die Investoren erklären, dass ein Ortstermin mit dem Ortswehrführer stattgefunden habe, in welchem dieser keine Bedenken äußerte.
Frau Boysen verweist auf die großteilige Versiegelung um das Gewächshaus herum und stellt in Frage, ob diese in dieser Größenordnung hergestellt werden müsse. Die Investoren erklären, dass sich die sechs Meter Breite des versiegelten Plateaus aus verkehrsplanerischer Sicht ergeben, da für die Stellplätze ein Mindestmaß der Schleppkurven für die ein- und ausparkenden Autos vorzuhalten sei. 
Folgend präsentieren die Investoren Visualisierungen des Vorhabens. 
Frau Boysen erfragt, ob eine abschließende Regelung zur Anzahl der Vollgeschosse im B-Plan enthalten sein sollte. Herr Schibisch erklärt, dass die Anzahl der Vollgeschosse prinzipiell stets festgesetzt werden könnten, allerdings dies durch die einzuhaltenden Trauf- und Firsthöhe städtebaulich reguliert sei. 
 

Beschluss 1

Frau Boysen beantragt, dass Metalloberflächen der Gebäude untergeordnet zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

1. Der Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 19 und der Straße „Kätnerskamp“, südwestlich der Bebauung „Kätnerskamp 17a“, nördlich des Friedhofs und östlich der Bebauung „Kätnerskamp 19“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß §13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt und der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 (1) S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Altas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Artenschutzgutachten (.pdf)
B-Plan Nr. 29 1. Änderung Begründung (.pdf)
B-Plan Nr. 29 1. Änderung Planzeichnung (.pdf)
B-Plan Nr. 29 1. Änderung Textliche Festsetzungen (.pdf)
Vorhaben- und Erschließungsplan (.pdf)
Präsentation ACPlanergruppe (.pdf)
Visualisierungen B29 1.Änd (.pdf)

Datenstand vom 06.12.2022 12:13 Uhr